Bestätigungsseite der Bank für das Finanzamt ausdrucken und bei der Steuereklärung geltend machen. Bis zu einer Grenze von 200 EUR (300 EUR ab Steuerjahr 2021) wird keine Zuwendungsbestätigung benötigt. Es reicht die Buchungsbestätigung als „Spendenquittung“. (Angaben ohne Gewähr!)